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Jugendschutz

NEUES JUGENDSCHUTZGESETZ AB 01.04.2016

 
Seit dem 1. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, welche auch den Onlinehandel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und E-Liquids betreffen und sich daher auf den Bestellprozess auswirken.
 
Wir sind daher laut §10 Absatz 3 (JuSchG) verpflichtet, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich muss die Volljährigkeit unserer Kunden überprüft werden. 
 
 

1. STUFE - ALTERSVERIFIKATION NACH DEM BESTELLVORGANG

 
Aus diesen Gründen wird nach der Bestellung eine Volljährigkeitsprüfung durchgeführt und der Kunde dadurch verifiziert. 
 
Wir nutzen dafür die Datenbank der SCHUFA und gleichen die angegebenen Kundendaten ab. Es handelt sich dabei um einen reinen Datenabgleich, es findet keine Bonitätsprüfung statt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids nicht an Personen unter 18 Jahren erfolgt.
 
Die Prüfung der Daten findet nicht automatisiert während des Bestellvorgangs statt, sondern wird über das eigens dafür eingerichtete Webportal der SCHUFA im Nachgang durchgeführt. Insofern eine Identitätsprüfung zum Zweck der Altersprüfung positiv ausfällt, wird ihr Auftrag an uns bestätigt.
 
Verläuft die Altersprüfung ergebnislos, kann die Bestellung nicht angenommen und muss storniert werden, insofern die von Ihnen eingegebenen Daten nicht korrigiert oder vervollständigt werden. Bereits getätigte Zahlungen werden in vollem Umfang sofort erstattet. 
 
 

2. STUFE - ÜBERGABE DER SENDUNG DURCH DEN LOGISTIKPARTNER NUR AN VOLLJÄHRIGE (18+)

 Die Übergabe der Sendung kann an alle volljährigen Personen des Haushaltes erfolgen. 
 
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen führen wir eine anerkannte Altersverifikation durch unseren Logistikpartner DHL durch, um sicherzustellen, dass die Ware nur an volljährige Personen übergeben wird. Halten Sie daher für den Zweifelsfall bitte Ihren Personalausweis bereit. 
 
Sollten Sie oder ein volljähriges Mitglied Ihres Haushaltes nicht persönlich angetroffen werden, wird die Sendung in der für Sie zuständigen Filiale gelagert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Benachrichtungskarte.
 
Eine Übergabe an Nachbarn oder andere vereinbarte Ablageorte ist nicht möglich.
Eine Sendung an eine Packstation ist nicht möglich. 
 
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nachfolgend ein Auszug des entsprechenden Artikels des Jugendschutzgesetzes:

Bekanntmachung nach § 3 Jugendschutzgesetz

Kein Verkauf von e-Zigaretten, Zubehör und
Liquids usw. an Minderjährige! Es erfolgt auch
keine Beratung von Minderjährigen.

§ 10 Jugendschutzgesetz: Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1)
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2)
In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3)
Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4)
Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.